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Leitfaden für ausländische Eigentümer

NIE-Nummer beantragen als Eigentümer in Spanien: was Sie brauchen und in welcher Reihenfolge

Das Formular ist nicht das Problem. Der Termin ist es.

Wer in Spanien ein Haus kauft, erbt oder verkauft, ohne dort zu wohnen, braucht eine NIE. Der Antrag selbst besteht aus drei Papieren und einem Termin. Was die meiste Zeit kostet, ist fast immer der Termin, nicht der Papierkram.

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Was eine NIE ist, und was nicht

Die NIE ist die Kennnummer, unter der die spanische Verwaltung Ausländer führt, die dort ein wirtschaftliches, berufliches oder soziales Interesse haben. So beschreibt sie auch das Außenministerium auf der Seite seiner Konsulate. Ein Haus zu kaufen, zu erben oder zu verkaufen ist ein solches Interesse: ohne die Nummer wird keine Urkunde unterschrieben und kein Vertrag umgeschrieben.

Die NIE ist keine Aufenthaltserlaubnis. Das Konsulat, dessen Seite wir hier lesen, sagt es selbst: mit einer NIE können Sie mit den spanischen Behörden verkehren, sie belegt aber keinen Aufenthalt in Spanien. Wer hier leben will, prüft zuerst, ob ein Visum nötig ist.

Vielleicht haben Sie schon eine

Wer eine Immobilie gekauft hat, bekam beim Kauf fast immer eine NIE: ohne die Nummer unterschreibt der Notar den Kaufvertrag nicht. Sie steht oft in der Urkunde selbst oder auf einem Papier, das die Gestoría des Verkäufers oder des Bauträgers besorgt hat und das danach in einem Ordner verschwand.

Suchen Sie deshalb zuerst: in der Kaufakte, in den Mails des Notars, in den Unterlagen zum Kauf. Ist die Nummer da, beantragen Sie keine neue. Die Nummer verfällt nie; nur das Papier, auf dem sie steht, hat ein Datum. Verlangt eine Stelle einen neueren Nachweis, beantragen Sie einen neuen Nachweis derselben Nummer, keine neue Nummer.

Schritt 1: das Formular EX-15

Der Antrag läuft über das Formular EX-15, amtlich «Solicitud de Número de Identidad de Extranjero (NIE) y Certificados». Die spanische Botschaft in Dublin veröffentlicht es als PDF. Sie kreuzen an, dass Sie eine NIE beantragen, ob Sie ansässig sind oder nicht, und wo Sie den Antrag stellen.

Auf dem Formular nennen Sie den Grund des Antrags: das wirtschaftliche, berufliche oder soziale Interesse. Bei einem Eigentümer ist das die Immobilie, beim Kauf, bei einer Erbschaft oder beim Verkauf. Sie reichen das Original und eine Kopie ein, unterschrieben von Ihnen oder von Ihrem Vertreter.

Schritt 2: die Gebühr, Formular 790 Code 012

Für die Vergabe einer NIE auf Antrag des Betroffenen erhebt die Polizei eine Gebühr von 9,84 €. Das steht in der Tabelle «Tasas de trámites de extranjería» auf der offiziellen Seite der Policía Nacional, und es ist der Betrag der Behörde selbst, ohne Vermittler.

Sie erzeugen das Zahlungsformular online, das «modelo 790, código 012», und kreuzen dort das richtige Feld an: «Asignación de Número de Identidad de Extranjero (NIE) a instancia del interesado». Dasselbe Formular dient Dutzenden anderer Verfahren mit anderen Beträgen. Ein falsches Feld ergibt also einen falschen Betrag: legen Sie den Betrag auf Ihrem Formular am Zahltag neben die offizielle Tabelle, denn Beträge können sich ändern.

Schritt 3: der Termin, cita previa

Für die NIE brauchen Sie einen Termin, und den buchen Sie über das zentrale System der spanischen Verwaltung für die «cita previa de extranjería». Es kommt vor, dass für Ihr Polizeiamt kein Termin frei ist. Dann schauen Sie zu einem anderen Zeitpunkt noch einmal nach oder bei einem anderen Amt in der Provinz.

Dass Termine knapp sein können, zeigt auch das spanische Konsulat in Miami: es schreibt auf seiner eigenen NIE-Seite, die Wartezeit betrage wegen der Nachfrage mindestens vier Wochen. Das gilt für ein einzelnes Konsulat, nicht für ganz Spanien, gibt aber eine Vorstellung.

Im Dezember kommen zwei Schließtage dazu: der 8. und der 25. Dezember 2026 sind nationale Feiertage, die keine Region verschieben kann, laut dem Amtsblatt. Wer im Dezember fertig sein will, bucht am besten im November.

Was Sie mitbringen, und wer für Sie hingehen kann

Zum Termin bringen Sie mit: Ihren Reisepass im Original plus eine Kopie der Seite mit Ihren Daten (Bürger der EU dürfen ihren Personalausweis verwenden), das ausgefüllte und unterschriebene EX-15 im Original plus Kopie und den Zahlungsbeleg der Gebühr.

Wenn Sie nicht selbst kommen können, kann ein Vertreter den Antrag stellen. Er braucht eine Vollmacht, die den NIE-Antrag ausdrücklich erlaubt, eine Kopie Ihres Ausweises und seinen eigenen Ausweis. Immer ist die Anwesenheit des Antragstellers oder des Vertreters nötig. Sie können die NIE auch beim spanischen Konsulat in Ihrem Wohnland beantragen. Das verlangt etwas mehr: das Konsulat in Miami will zum Beispiel auch einen Nachweis, dass Sie in seinem Bezirk wohnen. Lesen Sie also die Seite Ihres eigenen Konsulats.

Was dieser Leitfaden nicht sagen kann

Wie lange die Polizei für Ihren Antrag braucht, denn das ist je nach Amt und Zeitraum verschieden. Und ob Ihr Amt am Tag selbst noch ein weiteres Dokument verlangt: das kann vorkommen, denn die Polizei vergibt die NIE und bestimmt, was sie dafür braucht.

Wir sind keine Gestoría und keine Anwaltskanzlei. Was wir für Eigentümer tun: prüfen, ob es schon eine NIE gibt, das EX-15 ausfüllen, die Gebühr erzeugen und den offiziellen Terminkalender im Blick behalten. Termine verkaufen oder garantieren wir nicht: wer das tut, verkauft etwas, das er nicht versprechen kann.

Häufige Fragen

Was kostet es, eine NIE zu beantragen?

Die amtliche Gebühr beträgt 9,84 €, laut der Tabelle der Policía Nacional. Das ist der Betrag der Behörde; was ein Vermittler berechnet, kommt dazu.

Muss ich selbst nach Spanien kommen?

Es muss jemand anwesend sein: Sie, oder ein Vertreter mit einer Vollmacht, die den NIE-Antrag ausdrücklich erlaubt. Sie können ihn auch beim spanischen Konsulat in Ihrem Wohnland stellen.

Verfällt eine NIE?

Die Nummer nicht. Das Papier, auf dem sie steht, hat ein Datum, und manche Stellen wollen ein neueres Exemplar. Dann beantragen Sie einen neuen Nachweis derselben Nummer.

Ist eine NIE dasselbe wie eine Aufenthaltserlaubnis?

Nein. Eine NIE identifiziert Sie gegenüber der spanischen Verwaltung, belegt aber keinen Aufenthalt in Spanien. Sie können eine NIE haben und Ihr Leben lang Nichtansässiger bleiben.

Diese Seite wurde zuletzt am 4. September 2026 geprüft

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