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Für alle, die gerade als Nichtansässige verkauft haben

Rückerstattung der 3-%-Einbehaltung

Der Käufer behielt 3 % ein — und für die Rückholung läuft eine Frist

Haben Sie ein spanisches Haus verkauft, ohne ansässig zu sein, hat der Käufer 3 % des Preises einbehalten und auf Ihren Namen ans Finanzamt abgeführt. Dieses Geld ist eine Vorauszahlung, keine Steuer: war der Gewinn klein oder gab es Verlust, kommt es zurück. Aber nur, wenn man es verlangt, und rechtzeitig.

Was Sie bekommen

  • Die Rechnung Ihres echten Gewinns: Kaufpreis, Verkaufspreis und alles, was das Gesetz abziehen lässt.
  • Die Suche nach den abziehbaren Kosten, die fast niemand aufhebt: Notar, Register, Kaufsteuer, Maklerprovision, belegte Bauarbeiten.
  • Der Beleg des vom Käufer eingereichten Formulars 211, aufgespürt, denn sein Code gehört in Ihre Erklärung.
  • Die vollständige Mappe, mit fertiger Rechnung und nummerierten Belegen, bereit für die Gestoría.
  • Ihre Frist schriftlich, und ein Hinweis, wenn ihr letzter Monat beginnt.

Warum das jetzt zählt

Das spanische Nichtansässigen-Steuergesetz verpflichtet den Käufer, 3 % des Preises einzubehalten, wenn der Verkäufer nicht ansässig ist, und gibt ihm einen Monat, das mit Formular 211 abzuführen. Der Verkäufer hat danach DREI MONATE, gerechnet ab dem Ende dieses Monats, um den Gewinn mit Formular 210 zu erklären und den Überschuss zurückzufordern. Insgesamt vier Monate ab der Unterschrift. Das ist wenig Zeit, um fünfzehn Jahre alte Rechnungen zu finden — und deshalb geht Geld verloren: nicht am Gesetz, am Aktenordner.

Was diese Leistung NICHT ist

Wir reichen keine Steuererklärungen ein. Wer Ihr Formular 210 unterschreibt und einreicht, ist eine Gestoría oder ein eingetragener Steuerberater, und nennt sein Honorar vorher. Wir bauen die Mappe und machen die Rechnung — dort liegt das Geld: eine vergessene abziehbare Position ist mehr wert als jedes Honorar. Wir raten auch nicht: taucht eine Rechnung nicht auf, erfinden wir sie nicht, und wir sagen Ihnen, welche neu ausgestellt werden kann und wo.

Fragen zu dieser Leistung

Ich habe mit Verlust verkauft. Bekomme ich die vollen 3 % zurück?

Grundsätzlich ja: ohne Gewinn gibt es keine Steuer, und der Einbehalt wird vollständig erstattet. Es muss mit beiden Preisen und den Kosten belegt und es muss beantragt werden. Das Finanzamt erstattet nicht von selbst.

Wie lange dauert die Erstattung?

Monate, manchmal über ein Jahr. Wir nennen kein Datum, denn es hängt weder von uns noch von Ihrer Gestoría ab. Von Ihnen hängt ab, fristgerecht und gut belegt einzureichen: eine dünne Mappe löst genau die Nachfrage aus, die alles verlängert.

Die Frist ist schon abgelaufen. Ist es verloren?

Nicht zwingend. Es gibt den gesonderten Weg der Erstattung zu Unrecht gezahlter Beträge mit längeren Fristen, aber das ist Sache eines Steuerberaters und nicht einer Mappe. Wir sagen das offen, statt Ihnen den Versuch in Rechnung zu stellen.

Die übrigen Leistungen

Diese Seite wurde zuletzt am 4. September 2026 geprüft

Verantwortlich für diesen Inhalt Sullivan Benedetto · Torrevieja (Alicante), España

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